Stellung externer Beauftragter
Viele Unternehmen müssen aufgrund rechtlicher Vorgaben gesetzlich geforderte Beauftragte benennen. Aber die wenigsten haben die personellen Kapazitäten, qualifizierte und regelmäßig geschulte Mitarbeiter dafür abzubestellen. Durch die Stellung diverser externer Beauftragter wie z.B. Gefahrgutbeauftragter oder Sicherheitsbeauftragter können wir Sie bei der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben unterstützen und sogleich Ihre Personellen Ressourcen schonen.

Unsere Leistungen
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Sicherheitsbeauftragter
- Abfallbeauftragter
- Gefahrgutbeauftragter
- Immissionsschutzbeauftragter
- Umwelt-/Arbeitsschutzmanagementbeauftragter