Elektronisches Abfallnachweis-Verfahren
Im Rahmen des elektronischen Abfallnachweisverfahrens müssen insbesondere Entsorgungsnachweise und Abfallbegleitscheine elektronisch signiert werden. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Entsorgung und Sonderabfälle beraten wir Sie persönlich zum elektronischen Abfallnachweisverfahren und stellen die ordnungsgemäße Implementierung desselben in Ihrem Betrieb sicher.
Das elektronische Abfallnachweisverfahren beinhaltet unter anderem die folgenden Leistungen:
- eANV Portalauswahl
- Signaturkarten
- Signaturgeräte
- Lesegeräte
- Schulung Ihrer Mitarbeiter (extern und inhouse)
Nach den Bestimmungen der Nachweisverordnung sind Erzeuger, Beförderer und Entsorger von nachweispflichtigen gefährlichen Abfällen (z. B. Asbest, Mineralfaser, teerhaltiger Straßenaufbruch) seit 01.04.2010 verpflichtet, das elektronische Nachweis- und Begleitscheinverfahren (eANV) durchzuführen.
Kontaktieren Sie uns - als zertifizierter Fachbetrieb beraten und unterstützen wir Sie kompetent zum Thema elektronisches Abfallnachweisverfahren.
